Brandbuilding und Suchmaschinenoptimierung
Brandbuilding und Suchmaschinenoptimierung (SEO) gehen Hand in Hand, wenn es darum geht, Deine Online Präsenz nachhaltig zu stärken. Während SEO Te... mehr
In den letzten Monaten kam es vermehrt zu Prozessen, bei denen Influencer verklagt wurden, weil sie angeblich Werbung in sozialen Netzwerken nicht als solche gekennzeichnet hatten. Eines der bekanntesten Beispiele hierfür ist die Insta-Queen Cathy Hummels.
Das Problem besteht darin, dass nicht jede vermeintlich als Werbung anerkannte Erwähnung eines Markennamens tatsächlich auch Werbung ist. Denn nicht immer werden die Influencer bezahlt, nur weil sie erwähnen, dass sie ein Produkt besonders toll finden. So sah es auch Cathy Hummels, die mehrmals Produkte erwähnt hatte, ohne hierfür Geld von dem jeweiligen Unternehmen zu unterhalten. Ihr wurde Schleichwerbung unterstellt und sie wurde deshalb abgemahnt. Sie hatte deshalb geklagt, um sich gegen diesen Vorwurf zu wehren.
Die Regierung möchte hier nun Klarheit schaffen und ein neues Gesetz verabschieden, nach dem das Social Media Werbung Kennzeichnen klar geregelt werden soll.
Schon seit vielen Jahren besteht in Deutschland eine Pflicht zur Werbekennzeichnung. Dies ist zum einen wichtig für den Wettbewerb und soll zum anderen den Verbraucher schützen. Er muss anhand einer Kennzeichnung klar und deutlich erkennen können, dass es sich um Werbung handelt, um nicht in die Irre geführt zu werden.
Doch was passiert, wenn jemand einen Markennamen erwähnt, ohne hierfür Werbung zu machen – also Geld zu erhalten? In diesem Fall liegt keinerlei geschäftliche Handlung zugrunde und eine Kennzeichnung der „Werbung“, auch durch Verlinkungen oder Hashtags, liegt nach Meinung der Influencer somit nicht vor.
Cathy Hummels wurde verklagt, weil sie vor einigen Monaten einen Post abgesetzt und darin einen Markennamen nicht nur erwähnt, sondern auch einen Link zu der Unternehmenswebsite gesetzt hatte. Sie wurde hierfür allerdings nicht bezahlt, sodass sie folglich auch keine Werbung machte. Der Kläger, ein Berliner Verband, wollte dies jedoch nicht akzeptieren und unterstellte ihr, Schleichwerbung gemacht zu haben. Eigentlich hätte der entsprechende Post als Werbung deklariert werden sollen. Das Landgericht München wies die Klage ab.
Genau diese ungewisse Situation führte in den vergangenen Monaten sehr häufig dazu, dass Influencer, Blogger, YouTuber und Co. willkürlich einfach alles, was vermeintlich nach Werbung aussehen könnte, als solche deklarierten, und zwar auch dann, wenn es eigentlich gar keine bezahlte Werbung war, sondern lediglich eine freundliche Erwähnung.
Diesen Unsicherheiten soll nun durch das neue Gesetz ein Riegel vorgeschoben werden, denn im Gesetz soll nun exakt geregelt werden, welche Beiträge als Werbung gekennzeichnet werden müssen und welche nicht.
Wann das neue Gesetz zum Social Media Werbung Kennzeichnen kommen soll, ist derzeit noch nicht klar, da verschiedene Ministerien an der Entscheidungsfindung beteiligt sind.
Jedoch sollen die Rechte junger Influencer, die dieses Geschäftsmodell als Quelle für ihren Lebensunterhalt entdeckt haben, durch eine Verbesserung des ohnehin bestehenden Gesetzes besser geschützt werden.
Derzeit kennzeichnen viele Influencer Postings mit dem Vermerk „Werbung“, auch wenn es sich überhaupt nicht um Werbung handelt. Den Stein ins Rollen gebracht hatte eine Klage gegen Cathy Hummels, die eines ihrer Postings nicht als Werbung deklarierte, weil es in ihren Augen auch keine Werbung war. Das Landgericht München schmetterte die Klage eines Verbandes aus Berlin ab, da es die Auffassung der Beklagten teilte.
Da dennoch vor allem bei den Influencern erhebliche Unsicherheit bezüglich der Werbekennzeichnung besteht, soll nun bald ein neues Gesetz kommen, welches detaillierte Regelungen vorsieht.
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